FINANZIELLE ABSICHERUNG
Im Normalfall stehen zwei Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge zur Verfügung:
Treuhandkonto
Auf dieses Konto sind Einzahlungen im Vorwege jederzeit möglich. Das Treuhandkonto ist zweckgebunden für die dereinstige Bestattung.
Sterbegeldversicherung
Hier werden, ähnlich wie bei einer Lebensversicherung, regelmäßig Beträge eingezahlt und nach dem Ableben die Summe für das Begräbnis an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Für den Abschluß einer Sterbegeldversicherung ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.
Nehmen Sie unsere Vorsorgeberatung in Anspruch - kostenfrei und unverbindlich.
Wir sind persönlich
jederzeit erreichbar!
Geschäftsführer Werner u. Christina Knüppel
Lüneburger Tor 3 21073 Hamburg
Krieterstr. 22 21109 Hamburg
Tel. 040/77 35 36 Fax 040/77 69 47
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