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FINANZIELLE ABSICHERUNG

Im Normalfall stehen zwei Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge zur Verfügung:

Treuhandkonto

Auf dieses Konto sind Einzahlungen im Vorwege jederzeit möglich. Das Treuhandkonto ist zweckgebunden für die dereinstige Bestattung.

Sterbegeldversicherung

Hier werden, ähnlich wie bei einer Lebensversicherung, regelmäßig Beträge eingezahlt und nach dem Ableben die Summe für das Begräbnis an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Für den Abschluß einer Sterbegeldversicherung ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.

Nehmen Sie unsere Vorsorgeberatung in Anspruch - kostenfrei und unverbindlich.


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Wir sind persönlich
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Geschäftsführer Werner u. Christina Knüppel

Lüneburger Tor 3 21073 Hamburg

Krieterstr. 22 21109 Hamburg

Tel. 040/77 35 36 Fax 040/77 69 47

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